Zu unseren Aufgaben gehören u. a.:
- Koordination musikhochschulspezifischer Aufgaben im Hinblick auf Lehre, Forschung und künstlerische Enwicklungsvorhaben
- Beratung und Information von einzelnen Musikhochschulen in Fragen von überregionaler Bedeutung
- Förderung des Erfahrungsaustausches in inhaltlichen und organisatorischen Fragen
- Wahrnehmung, Unterstützung und Durchsetzung gemeinsamer Interessen
- Förderung des musikalischen Nachwuchses
- Vertretung der Interessen der Musikhochschulen gegenüber Ministerien, Parlamenten, Hochschulverbänden, Bildungsgremien und Organisationen des deutschen und internationalen Musiklebens
- Mitwirkung bei der Gestaltung von Studienreformen, Hochschulgesetzgebung und Studien- und Prüfungsordnungen
- Pflege des Kontakts zu anderen Bildungseinrichtungen