Die RKM
Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM)
AUFGABEN & STRUKTUR
Können Sie sich eine Welt ohne Musik vorstellen? Wir nicht.
Die Liebe zur Musik ist unser Antrieb. Zentrum unseres Selbstverständnisses ist die Einheit von Lehre, Kunstausübung und Forschung. Wir, „Die deutschen Musikhochschulen«, stehen für die hohe Qualität der musikalischen Ausbildung.
Die „Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen in der HRK“ (RKM) ist der Zusammenschluss der 24 staatlichen Musikhochschulen in Deutschland. Die Mitgliedshochschulen werden in der RKM durch ihre Präsidien und Rektorate vertreten.
Zu unseren Aufgaben gehören u. a.:
- Koordination musikhochschulspezifischer Aufgaben im Hinblick auf Lehre, Forschung und künstlerische Entwicklungsvorhaben
- Beratung und Information von einzelnen Musikhochschulen in Fragen von überregionaler Bedeutung
- Förderung des Erfahrungsaustausches in inhaltlichen und organisatorischen Fragen
- Wahrnehmung, Unterstützung und Durchsetzung gemeinsamer Interessen
- Förderung des musikalischen Nachwuchses
- Vertretung der Interessen der Musikhochschulen gegenüber Ministerien, Parlamenten, Hochschulverbänden, Bildungsgremien und Organisationen des deutschen und internationalen Musiklebens
- Mitwirkung bei der Gestaltung von Studienreformen, Hochschulgesetzgebung und Studien- und Prüfungsordnungen
- Pflege des Kontakts zu anderen Bildungseinrichtungen
Satzung der RKM, Stand: Januar 2023 (pdf), veröffentlicht am 01.02.2023