Felix-Mendelssohn-Bartholdy Hochschulwettbewerb

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GESCHICHTE

Zwischen den Erben von Felix Mendelssohn Bartholdy und dem Königlich Preußischen Fiskus wurde Anfang 1878 ein Vertrag geschlossen, der die Grundlage für den heutigen Felix Mendelssohn Bartholdy Hochschulwettbewerb bildet. Die Mendelssohn’schen Erben verpflichteten sich, dem Preußischen Fiskus die hinterlassenen musikalischen Manuskripte Felix Mendelssohn Bartholdys zu übergeben, die seitdem in der Königlichen Bibliothek verwahrt wurden, der heutigen Staatsbibliothek zu Berlin. Der Preußische Fiskus seinerseits verpflichtete sich im Gegenzug, eine dauernde Rente „als eine zur Ausbildung befähigter und strebsamer Musiker ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Religion und der Nationalität bestimmte Stipendien-Stiftung durch den Staatshaushalt-Etat bereit zu stellen“. Dies war die Geburtsstunde des Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Preises, der von 1879 an jährlich vergeben wurde. Die ersten Kuratoren der Stipendien-Stiftung waren der Direktor der Hochschule für Musik in Berlin, Joseph Joachim, der Komponist Friedrich Kiel und der Hofkapellmeister Wilhelm Taubert. Austragungsort des Wettbewerbs war die Berliner Musikhochschule, eine der Vorgängerinstitutionen der heutigen Universität der Künste. 1879 wurde das Stipendium im Fach Komposition an Engelbert Humperdinck vergeben, erster Preisträger als ausübender Tonkünstler war der Geiger Joseph Kotek. Zahlreiche später berühmt gewordene Preisträger kamen in den Folgejahren dazu: Paul Juon und Arnold Mendelssohn, Ethel Smith, Frieda Hodapp, Wilhelm Backhaus und viele andere. 1899 stifteten die Bankiers Ernst von Mendelssohn- Bartholdy und Robert und Franz von Mendelssohn 30.000 Mark, aus deren Zinsen nun ebenfalls Stipendien bzw. Preisgelder bestritten werden konnten. Bis 1936 zahlte der Staat Preußen die 1878 vertraglich vereinbarte Rente von 3.150 RM weiter, auch wenn die letzten Stipendien bereits 1933/1934 vergeben worden waren. 1937 wurde unter den Nationalsozialisten der Name Mendelssohn getilgt und der Betrag in ein Preußisches Staatsstipendium für Musiker umgewandelt.
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, zu der die Staatsbibliothek seit 1957 gehört, richtete ab 1963 den Mendelssohn-Preis wieder aus, ab 1967 unter dem Namen Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Preis. Seitdem wird er wieder einmal jährlich an besonders begabte Studierende der Musikhochschulen Deutschlands vergeben. Die Durchführung wurde in die Hände der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen gelegt, Austragungsort des Wettbewerbs war und ist die Universität der Künste Berlin als Nachfolgeeinrichtung der Berliner Musikhochschule. Seit 2013 gibt es diesen Wettbewerb in neuer Gestalt. Er wurde mit dem durch die deutschen Musikhochschulen wandernden Hochschulwettbewerb, dessen 60. letztmalig separate Durchführung 2012 stattfand, zusammengelegt als Felix Mendelssohn Bartholdy Hochschulwettbewerb. Dieser Wettbewerb wird nun von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und den deutschen Musikhochschulen gemeinsam ausgelobt. Er findet immer am Jahresbeginn in der Universität der Künste Berlin, die mit der Durchführung betraut worden ist, statt – ein besonderes und herausragendes musikalisches Ereignis, das große Aufmerksamkeit auf sich zieht und weit über die Grenzen dieser Stadt hinauswirkt.

Können Sie sich eine Welt ohne Musik vorstellen? Wir nicht.