Geschichte
ÜBER
Die RKM geht auf die seit 1950 bestehende „Arbeitsgemeinschaft der Direktoren“ zurück, die sich jährlich zweimal zu Konferenzen und zu Wettbewerbsdurchführungen an den zunächst 11 Hochschulstandorten (Berlin, Detmold, Essen, Frankfurt, Freiburg, Hamburg, Hannover, Köln, München, Saarbrücken, Stuttgart) traf. Die bis 1974 jährlich wechselnde Federführung der ohne Prorektoren und Kanzler tagenden „Arbeitsgemeinschaft der Rektoren“ war, so Richard Jakoby, „für die Koordination der Arbeit und Abstimmung der Interessen aller westdeutschen staatlichen Musikhochschulen“ wie für „die Durchführung des Hochschulwettbewerbs“ verantwortlich. Diskussionen um den Hochschulwettbewerb und den Felix Mendelssohn Bartholdy Wettbewerb nahmen mithin breiten Raum in den Tagesordnungen ein.
Die „Arbeitsgemeinschaft der Direktoren“ intensivierte in den 1960er Jahren den Austausch mit DMR und VdM und verfolgte WRK und KMK gegenüber das Ziel der Gleichstellung der Musikhochschulen mit den wissenschaftlichen Universitäten, verbunden mit der Forderung nach entsprechender Ausstattung. Ergebnis war zunächst 1974 lediglich die Aufnahme als Mitgliedsgruppe in die WRK, nun unter dem Namen „Rektorenkonferenz der Staatlichen Musikhochschulen in der Bundesrepublik einschließlich Westberlin“, zu der inzwischen 15 Musikhochschulen gehörten (Mannheim-Heidelberg war 1971, Karlsruhe 1972, Lübeck und Trossingen waren 1974 hinzugekommen).
Zwischen 1974/75 und 1989/90, nun mit zweijährigem Vorsitz, Koordinationsstelle (bis 1988 in Hannover, dann in Köln), Satzung und Sitz im Senat der WRK, galt es im Zuge der neuen Kunsthochschulgesetzgebung der Länder für den Rang der Musikhochschulen zu streiten, das Ziel der Gleichstellung der Musikhochschulen mit Universitäten zu erreichen und eine Absenkung von Musikhochschulen zu Fachhochschulen zu verhindern. Außerdem standen neue Studieninhalte wie Musiktherapie, Musikermedizin, die Öffnung zur Popularmusik und das Promotionsrecht im Zentrum der Diskussionen. Der Versuch „eine eigene, den Bedürfnissen der Musikhochschulen angepasste Graduiertenförderung zu entwickeln“ scheiterte 1981 in der WRK. Ebenso lehnte die KMK die Erhöhung der Entgelte für Lehrbeauftragte um 20% ab.
Düsseldorf wurde 1988 als 17. Mitglied der RKM aufgenommen, im Mai 1990 folgten die Hochschulstandorte in den neuen Bundesländern, Berlin, Leipzig, Dresden und Weimar, 1994 Bremen und Rostock, Nürnberg folgte schließlich als 24. Mitgliedshochschule.
Der Institutionalisierungsprozess der RKM, nun mit Vorstand und Geschäftsstelle, nahm um das Jahr 2000 Fahrt auf, nicht zuletzt durch den die Diskussionen zunehmend dominierenden Bologna-Prozess und damit einhergehende Fragen der Internationalisierung: Die RKM intensivierte die Mitarbeit in der AEC und verstetigte die Zusammenarbeit mit den Musikhochschulen der Schweiz und in Österreich.
Die Positionierung innerhalb der HRK dagegen blieb schwierig. Zwar konnte das von der RKM verfasste (im Mai 1999 verabschiedete) Thesenpapier „Inhalte und Strukturen – zur weiteren Entwicklung der deutschen Musikhochschulen“ im November 1999 im Plenum der HRK präsentiert und in den Beiträgen zur Hochschulpolitik veröffentlicht werden, aber der Antrag auf Sitz im Präsidium der HRK blieb erfolglos. 2006 wurde Unmut darüber laut, dass die neue HRK-Ordnung „den Bedürfnissen der Musikhochschulen wenig Rechnung“ trage, und die Frage wurde aufgeworfen, „ob die HRK die spezifischen Interessen der deutschen Musikhochschulen wirklich vertreten und verteidigen kann.“
2008 wurde nach 24 Jahren eine neue Satzung der RKM erarbeitet und auf der Winterkonferenz 2009 beschlossen. In die neue Form mit drei Jahre amtierendem Vorstand wurden Kanzlerkonferenz, Arbeitsgruppen und Ausschüsse stärker eingebunden. Fortgesetzt wurden die Diskussionen über die Positionierung der RKM und ihrer Aufgaben.