MITGLIEDERVERSAMMLUNG

Die Mitgliederversammlung ist die Versammlung aller 24 Mitgliedshochschulen und das oberste Organ der RKM. Sie besteht aus je einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Mitgliedshochschulen nach Abs. 5 der Satzung – und den Mitgliedern des Vorstands. Die Mitgliederversammlung nimmt u. a. folgende Aufgaben wahr:

  • sie informiert die Mitglieder über Angelegenheiten, die die RKM-Mitgliedshochschulen betreffen und Erfahrungsaustausch
  • sie trifft verbindliche Entscheidungen, die die RKM im Binnenverhältnis betreffen
  • sie trifft verbindliche Entscheidungen in der gemeinsamen Vertretung der Mitgliedshochschulen gegenüber Dritten.

 

Insbesondere hat die Mitgliederversammlung folgende Aufgaben, die nicht auf andere Gremien übertragen werden können:

  • Verabschiedung und Änderung der Satzung der RKM
  • Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
  • Wahl des Vorstands
  • Entgegennahme und Beratung des Rechenschaftsberichts des Vorstands
  • Beschlussfassung über den Haushalt

 

Die RKM trifft sich zweimal jährlich zur Mitgliederversammlung. Diese Konferenzen finden jeweils parallel zu einem der Wettbewerbe statt, die die RKM veranstaltet. Die nächsten Termine finden Sie hier.

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