FAQ – Hochschulwettbewerb
Musikpädagogik
Wann muss ich eingeschrieben sein, um am Wettbewerb teilnehmen zu können?
Der/die Berwerber*in muss im Kalenderjahr der Veröffentlichung der Ausschreibung an einer deutschen Musikhochschule immatrikuliert sein.
Das bedeutet: Um am 15. Hochschulwettbewerb Musikpädagogik 2025 in München teilnehmen zu können, muss der/die Bewerber*in entweder zum Wintersemester 2023/2024, zum Sommersemester 2024, oder zum Wintersemester 2024/2025 an einer der deutschen Musikhochschule eingeschrieben sein.
Welche Video-/Audiodateien kann ich verwenden?
Videodateien: mp4 (MPEG IV), avi, mpg (MPEG I/MPEG II), mov
Audiodateien: mp3, aac (MPEG IV), M4a
Was bedeutet "eigenständige musikpädagogische Arbeit"?
Eine eigenständige musikpädagogische Arbeit im Kontext des Hochschulwettbewerbs Musikpädagogik ist in etwa vergleichbar mit den Ansprüchen an eine Bachelorarbeit. Es sollte klar abgegrenzt werden, welcher Teil der Arbeit die Theorie behandelt, welcher Teil eventuell in einem Seminar erarbeitet wurde und welcher Teil eigenständig erarbeitet und entwickelt wurde.
Bis wann kann ich mich bewerben?
Der in der Ausschreibung angegebene Bewerbungsschluss (15.01.2025) richtet sich an die Einsendung der ausgewählten Beiträge der jeweiligen Hochschulen. Da jede Hochschule vorher ein internes Auswahlverfahren durchläuft, gibt es immer eine eigene interne Bewerbungsfrist, an die sich Bewerber*innen zu halten haben. Diese wird rechtzeitig von der jeweiligen Studiengangsleitung bekanntgegeben.