Informationen für Bewerber*innen – Hochschulwettbewerb
Musikpädagogik
1. Teilnahmebedingungen
1.1 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind einzelne Studierende sowie Projektgruppen von bis zu fünf Studierenden. Die Teilnehmer*innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer deutschen Musikhochschule immatrikuliert sein bzw. eine Exmatrikulation darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als ein Jahr zurückliegen (weitere Präzisierung siehe 3.).
1.2 Verankerung in den Hochschulen
Jede Musikhochschule benennt eine*n feste*n Ansprechpartner*in für den HWMP. Im Zusammenwirken mit den Präsidien/Rektoraten informiert diese Person frühzeitig über den jeweils kommenden Wettbewerb. Vorauswahlen werden im Ermessen der entsendenden Hochschulen individuell durchgeführt. Die entsendenden Hochschulen übernehmen in voller Höhe die Reisekosten der Teilnehmer*innen an der Finalrunde und am Coaching.
1.3 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in der Regel digital über eine Plattform der RKM. Dabei muss die Hochschulleitung der Anmeldung durch Unterschrift zustimmen (weitere Details siehe 3.).
2. Beitragsformate
Der HWMP zeichnet hervorragende, eigenständige musikpädagogische Arbeiten aus und findet in zwei Runden statt. In der ersten Runde werden die eingereichten Unterlagen bewertet, in der zweiten Runde (Finalrunde) zusätzlich die Qualität der Präsentation.
Die Themen können aus dem gesamten Spektrum der in den Studiengängen repräsentierten Handlungs- und Aufgabenfelder gewählt werden. Dabei kann es sich bspw. um die Darstellung
- eines künstlerisch-pädagogischen Projektes,
- einer Initiative zur Musikvermittlung,
- einer forschungsorientierten Studie oder wissenschaftlichen Arbeit, einer Bachelor- oder Master- bzw. Staatsexamensarbeit (ausgenommen sind Arbeiten des 3. Studienzyklus),
- eines Best-Practice-Beispiels,
- eines Konzepts einer Unterrichtseinheit
handeln.
3. Einreichungsrichtlinien
3.1 Einzureichende Unterlagen
Der Bewerbung sind die folgenden Unterlagen vollständig beizufügen:
- Darstellung (Exposé) des Beitrags
- Lebenslauf der oder des Studierenden
- Studienbescheinigung der oder des Studierenden oder Exmatrikulationsbescheinigung
- Bestätigung der Hochschulleitung (PDF zum Download über die Plattform).
Einzureichen ist ein Exposé von maximal sechs Seiten (bis zu 20.000 Zeichen), das Idee, Zielsetzung und gegebenenfalls die Durchführung des Beitrags darlegt und die methodische Vorgehensweise erläutert. Des Weiteren soll der Beitrag reflektiert und auf den musikpädagogischen Fachdiskurs bezogen werden. Verwendete Quellen sind anzugeben. Weitere Details, auch bezüglich technischer und Medien-Formate, sind der Ausschreibung zu entnehmen.
3.2 Einreichungen
Jede Hochschule kann maximal zwei Beiträge einreichen, in der Regel jeweils einen Beitrag aus den Lehramts- und den künstlerisch-pädagogischen Studiengängen. Ausnahmsweise sind aus den künstlerischen Studiengängen auch Beiträge möglich, die nach Studienprofil und Themenstellung den Wettbewerbsanforderungen entsprechen. Die Entscheidung darüber trifft die jeweilige Hochschulleitung in Absprache mit den jeweils benannten Ansprechpersonen.
Es können auch hochschulübergreifende Beiträge eingereicht werden. Die beteiligten Musikhochschulen verständigen sich darauf, welche der beteiligten Hochschulen als einreichende Hochschule benannt wird.
3.3 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der HWMP hat eine umfangreiche Datenschutzerklärung, die Fragen der Urheberrechte und der Nutzungsrechte klärt. Die Teilnehmenden stimmen mit ihrer Bewerbung dieser Erklärung zu.
4. Bewertung
4.1 Kriterien und Gewichtung
Bei der Bewertung werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- Plausibilität und Nachvollziehbarkeit
- Schlüssigkeit der musikpädagogischen Reflexion
- Kontextualisierung im Fachdiskurs
- Potential für gesellschaftliche oder fachdidaktische Relevanz.
Die oben genannten Kriterien können von der Jury je nach Ausrichtung des Projektes unterschiedlich gewichtet werden.
Als weitere Kriterien können potentielle Wirksamkeit, Übertragbarkeit, Reichweite und Innovationspotenzial gewertet werden.
Der Lenkungsausschuss kann thematische Fokussierungen vorschlagen, was die Einreichung thematisch freier Beiträge jedoch nicht ausschließt.
4.2 Die Jury
Die Jury des HWMP besteht aus zehn Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:
- Ein*e Vorsitzende*r (ohne Stimmrecht)
- Zwei Vertreter*innen des Ausschusses für Schulmusik
- Zwei Vertreter*innen des Ausschusses Künstlerisch-pädagogische Studiengänge (im Folgenden: KPS)
- Ein*e Vertreter*in aus der Lehre der gastgebenden Hochschule
- Zwei Studierende aus musikpädagogischen Studiengängen der gastgebenden Hochschule
- Ein*e Vertreter*in des Verbands deutscher Musikschulen (VdM)
- Ein*e Vertreter*in des Bundesverbands Musikunterricht (BMU).
Im Falle der Verhinderung der oder des Vorsitzenden bestimmt die Jury eine*n stellvertretende*n Vorsitzende*n aus ihren Reihen. Dieses Mitglied behält sein Stimmrecht.
Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der/die Juryvorsitzende wird auf Vorschlag der beiden musikpädagogischen Ausschüsse benannt und im Rahmen der Winterkonferenz der RKM durch diese bestimmt. Das Vorschlagsrecht wechselt im zweijährlichen Turnus zwischen dem Ausschuss für Schulmusik und dem Ausschuss KPS.
4.3 Bewertungsprozess
Die Jury erarbeitet, in Abstimmung mit dem Lenkungsausschuss, eine interne Juryrichtlinie, die den Bewertungsprozess beschreibt, sowie einen „Code of Conduct“. In diesen Dokumenten sind Handlungsleitlinien für die Zusammenarbeit der Jury festgehalten.
4.4 Spezifische Regelungen
Für die Vorbereitung auf die Finalrunde wird den Finalist*innen ein professionelles Coaching angeboten. Das Coaching beinhaltet zwei Teile. Der erste Teil findet als vorbereitendes Coaching im digitalen Format statt. Ziel dessen ist es, den Teilnehmer*innen grundlegende Kompetenzen für eine medienbasierte Projekt- bzw. Beitragspräsentation zu vermitteln.
Für die spezifische Vorbereitung auf die Finalrunde liegt im zweiten Teil, dem Präsenz-Coaching, der Fokus auf einer Schärfung der eigenen fachlichen Argumentation, der Beratung hinsichtlich eines angemessenen Präsentationsformats und dem Austausch untereinander. Damit wird den Finalist*innen neben einer Vorbereitung auf die Abschlusspräsentation im Sinne berufsvorbereitender Angebote auch der Kompetenzerwerb für eine gute Performance in der musikpädagogischen Fachcommunity ermöglicht.
Die Auswahl des Coaches sowie die Organisation des Coachings findet in Abstimmung zwischen der Geschäftsstelle der RKM und dem/der Juryvorsitzenden statt. Das Präsenz-Coaching findet an der ausrichtenden Hochschule statt.
5. Preise und Auszeichnungen
5.1 Übersicht über Preise und Auszeichnungen
Die Jury entscheidet über die Preisvergabe, deren Anzahl und Staffelung. Ggf. können zusätzliche Förderprämien vergeben werden. Alle Finalteilnehmenden erhalten eine Urkunde und ein Feedback von Jurymitgliedern.
Die Organisation der Preisverleihung, die in der Regel im Rahmen der Sommerkonferenz der RKM stattfindet, liegt in der Zuständigkeit der gastgebenden Hochschule, in Abstimmung mit der Geschäftsstelle des Wettbewerbs.
5.2 Spezielle Preise oder Fördermaßnahmen
Im Rahmen der Beratung über die Preisvergabe macht die Jury auch Vorschläge für Fördermaßnahmen für die Preisträger*innen und unterstützt diese Maßnahmen durch persönliche Vermittlung aktiv. Geeignete Fördermaßnahmen können beispielsweise sein:
- Vermittlung von Publikationsmöglichkeiten
- Einladung zu Fachtagungen und musikpädagogischen Kongressen
- Einbindung von Preisträger*innen in musikpädagogische Arbeitskreise und Aktionsfelder.
Soweit Sach- und Reisekosten für diese Fördermaßnahmen nicht von anderen Trägern übernommen werden, können Erstattungen oder Zuschüsse dafür als Förderpreise aus dem Wettbewerbsbudget finanziert werden.
6. Lenkungsausschuss
6.1 Funktion und Aufgaben
Der Lenkungsausschuss begleitet den Gesamtprozess sowie die inhaltliche Weiterentwicklung des Wettbewerbs, macht Vorschläge zur Änderung der Richtlinie und führt die Geschäfte der Verwaltung des Wettbewerbs. Der Lenkungsausschuss ist berechtigt, die Richtlinie selbst anzupassen, soweit Fragen des Inhalts und der Form des Wettbewerbs nicht betroffen sind und zeigt diese Änderungen umgehend dem Vorstand der RKM an. Der Lenkungsausschuss kann bei Eilbedürftigkeit Entscheidungen über Abweichungen von der Richtlinie treffen, um den reibungslosen Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten. Diese Entscheidungen müssen der RKM nachträglich zur Bestätigung vorgelegt werden.
Der Lenkungsausschuss tagt nach Bedarf, mindestens jedoch zwei Mal pro Jahr. Er wird von der RKM eingesetzt.
6.2 Zusammensetzung
Der Lenkungsausschuss besteht aus zehn Personen und setzt sich wie folgt zusammen:
- Zwei Vertreter*innen der RKM (davon eine*r aus dem Vorstand)
- Ein*e Vertreter*in aus dem Ausschuss KPS
- Ein*e Vertreterin aus dem Ausschuss für Schulmusik
- Ein*e Vertreter*in aus dem Verband deutscher Musikschulen (VdM)
- Ein*e Vertreter*in aus dem Bundesverband Musikunterricht (BMU)
- Die*der aktuelle Juryvorsitzende
- Die*der Referent*in der RKM Geschäftsstelle
- Ein*e Vertreter*in der ausrichtenden Hochschule
- Ein*e Vertreter*in der Kanzler*innen.
7. Zeitplan und wichtige Termine
Ein Wettbewerbsdurchgang beginnt mit der Ernennung der/des Juryvorsitzenden und endet mit der Veröffentlichung der ausgezeichneten Wettbewerbsbeiträge auf der Website der RKM.
- Januar: Ernennung bzw. Bestätigung der/des Jury-Vorsitzenden im Rahmen der RKM-Winterkonferenz der RKM (im Jahr der Ausschreibung)
- Bis 30. Mai: Sitzung des Lenkungsausschusses mit Juryvorsitzenden des vergangenen und des anstehenden Durchgangs
- Bis 1. Juni: Übermittlung der Jury-Mitglieder an die RKM-Geschäftsstelle durch die/den Juryvorsitzende*n
- 15. Juni: Ausschreibung und Eröffnung Bewerbungsphase
- 15. Januar des folgenden Jahres: Bewerbungsschluss
- Bis 15. Februar: Auswahl für die Zulassung zur Finalrunde
- Bis 25. Februar: Bekanntgabe der Finalteilnehmer*innen
- Mai/Juni: Im Rahmen der RKM-Sommerkonferenz
- Finalrunde und
- öffentliche Präsentation der ausgelobten Beiträge durch die Teilnehmenden sowie
- Preisverleihung
- Bis 15. Juni: Veröffentlichung der Beiträge und Überweisung der Preisgelder.
8. Evaluation
Nach jedem Durchgang wird der HWMP evaluiert. Die Ergebnisse werden in der ersten Sitzung des Lenkungsausschusses erörtert und Maßnahmen zur Weiterentwicklung des HWMP ggf. abgeleitet.
Die Geschäftsstelle der RKM ist für die Durchführung der Evaluation verantwortlich.
9. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Die für den HWMP gültige Datenschutzerklärung ist dem Anhang zu entnehmen. Darin ist der Umgang mit persönlichen Daten geregelt. Die Bewerber*innen stimmen mit dem Versand der Bewerbungsunterlagen der Datenschutzerklärung zu.